24-Stunden-Pflege: Fragen einfach beantwortet
Besonders am Anfang hat man zur 24-Stunden-Pflege viele Fragen im Kopf. BestCare 24 hilft Ihnen dabei, diese zu beantworten. Hier finden Sie eine Sammlung an häufigen Fragen und Antworten rund um das Thema Pflege und Betreuung. Ihre Frage ist nicht dabei? Wir freuen uns, wenn Sie uns direkt kontaktieren!
Fragen zu 24-Stunden-Betreuung & stundenweiser Betreuung
24-Stunden-Pflege bedeutet rund-um-die-Uhr-Unterstützung durch Pflegepersonal. Oder auch Hilfe bei Tätigkeiten, die im Alltag nicht mehr alleine erledigt werden können. Ziel ist es, die Lebensqualität trotz fortgeschrittenen Alters oder Krankheit möglichst gut zu erhalten.
Bei BestCare 24 gibt es die Möglichkeit einer stundenweisen Betreuung. Und zwar ab 3 Stundenblöcken. Somit sind Sie auch während der Abwesenheit Ihrer Liebsten bestens betreut.
Stundenweise Betreuung kann Ihre Lebensqualität verbessern. Zum Beispiel wenn Ihnen der Haushalt oder das Treppensteigen nicht mehr leicht fällt.
Bei der stundenweisen Betreuung fallen nur Kosten für den tatsächlich erbrachten Aufwand an. Dadurch wird eine flexible Kostenstruktur geschaffen. Diese misst sich allein an den Bedürfnissen unserer Kund:innen.
Nein, es ist ausschließlich die Betreuungszeit zu bezahlen.
BestCare 24 bietet ab 3 Stunden stundenweise Betreuung an.
Eine stundenweise Betreuung unter 3 Stunden ist für die meisten Personenbetreuer:innen mit mehr Aufwand als Nutzen verbunden. Teilweise verbringen sie mehr Zeit auf dem Weg zu der betreuungsbedürftigen Person als mit der eigentlichen Betreuung. Es ist daher auch nicht wirtschaftlich für den/die zu Betreuende:n, stundenweise Betreuung unter 3 Stunden anzunehmen.
Die Personenbetreuer:innen für die stundenweise Betreuung haben sehr gute Deutschkenntnisse. Teilweise sind sie schon seit vielen Jahren in Wien oder anderen deutschsprachigen Städten ansässig.
Die Intervalle hängen von zwei Faktoren ab. Die Anreisedauer der Pflegekraft (zb. aus Rumänien oder der Slowakei). Sowie den individuellen Bedürfnissen des Kunden/der Kundin. In der Regel wechseln beispielsweise rumänische Personenbetreuer:innen alle 3 Wochen. Slowakische, wegen der kürzeren Anfahrtszeit, alle 2 Wochen.
Sie können von der Personenbetreuer:in Unterstützung bei alltäglichen Sachen erwarten. Das bedeutet, Hilfe bei der Körperpflege, An- und Ausleihen, Kochen, Einkaufen, etc. Die Personenbetreuer:in kann auch Besorgungen für Sie machen, wie zum Arzt oder zur Apotheke gehen. Natürlich können Sie von ihr auch medizinische/pflegerische Tätigkeiten erwarten. Solange dies nicht Ihre Fachkompetenz überschreitet.
24-Stunden-Pflege: Fragen rund um Förderungen
Pflegegeld und Förderung beschreiben ein und diesselbe Geldleistung von Staat und Bund. Diese soll einen Teil der Pflegekosten decken. Bei behördlichen Fragen steht Ihnen unser Team von BestCare 24 gerne zur Verfügung.
Für einen Antrag wenden Sie sich an die Landesstelle des Sozialministeriumservice. BestCare 24 beratet und unterstützt Sie gerne bei diesem Prozess.
Gemäß dem Stand 2018 des Bundegesetzpflegegeldgesetzes kann ein Zuschuss ab der Pflegestufe 3 gewährleistet werden.
Um eine Förderung zu erhalten, darf die pflegebedürftige Person nicht mehr als 2.500 Euro Einkommen im Monat haben. Zu diesem Einkommen zählen jedoch nicht Pflegegeld, Sonderzahlungen, Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Wohnbeihilfe.
Für einen Antrag wenden Sie sich an die Landesstelle des Sozialministeriumsservice. BestCare 24 berät und unterstützt Sie gerne bei diesem Prozess.
Noch genauere Informationen finden Sie auf unserer eigenen Seite zum Thema Förderungen.
Fragen zu BestCare 24
BestCare 24 gibt es seit 2007. Oberstes Gebot ist es, beste Pflege in der gewohnten Umgebung anzubieten.
Die Beratungen bei BestCare 24 sind kostenlos und unverbindlich. Dabei sprechen Sie mit unserem Team aus diplomierten Gesundheits- und Krankenpfleger:innen (DGKP). Einfach anrufen und weitere Infos holen!
BestCare 24 ist es besonders wichtig, Personenbetreuer:innen gut auszuwählen. Daher besitzen wir eigene Niederlassungen in Rumänien und in der Slowakei. Dort können wir vor Ort Deutsch- und Pflegekenntnisse der Personenbetreuer:innen überprüfen.
Nur durch ein umfangreiches Erstgespräch können wir individuell auf Sie eingehen. Somit ist auch garantiert, dass passende Personenbetreuer:innen vermittelt werden. Das Erstgespräch ist bei BestCare 24 kostenlos.
Ja! Gesetzlich ist jeder Gewerbetreibende dazu verpflichtet, in Österreich eine Haftpflichversicherung abzuschließen.
Die Personenbetreuer:innen sind zwischen 35 und 55 Jahre alt. Damit bringen sie ausreichend Erfahrung mit sich, um optimale Betreuung zu gewährleisten.
BestCare 24 achtet sehr genau auf die Auswahl der Personenbetreuer:innen. Sollte es dennoch zu einem Konflikt kommen, sind wir über unsere Notrufhotline erreichbar.
Mehr Informationen zu uns finden Sie im Bereich Über uns.