24-Stunden-Betreuung durch BestCare24-Pflegekräfte

Die Kosten einer 24-Stunden-Pflege:
BestCare 24 Standard

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24-Stundenbetreuung

Die Gesamtkosten der 24-Stunden-Betreuung setzen sich aus Leistungen der PersonenbetreuerInnen (Betreuungsunternehmen) laut Betreuungsvertrag sowie aus Leistungen von BestCare 24 laut Vermittlungsvertrag zusammen, werden getrennt verrechnet und in der Tarifinformation detailiert dargestellt.

Die folgende Übersicht zeigt die monatlichen Gesamtkosten für die 24-Stunden-Betreuung und dient als Richtwert.

Monatliche BetreuungskostenTarifstufe 1Tarifstufe 2Tarifstufe 3
Tageshonorar der PersonenbetreuerInnen € 65,00€ 75,00€ 85,00
Tagespauschale für das Service von
BestCare 24 für PersonenbetreuerInnen
€ 13,50€ 13,50€ 13,50
Monatspauschale für das Service von
BestCare 24 für KlientInnen
€ 380,00€ 380,00€ 380,00
Sozialversicherung SVS für 2 Personen-
betreuerInnen
€ 407,00€ 407,00€ 407,00
Gesamt pro Monat (30 Tage)€ 3.142,00€ 3.442,00€ 3.742,00
Abzüglich voraussichtlichem Pflegegeld *1Pflegestufe 4
€ 865,10
Pflegestufe 5
€ 1.175,20
Pflegestufe 6
€ 1.641,10
Abzüglich staatlicher Förderung für
2 PersonenbetreuerInnen *2
€ 800,00€ 800,00€ 800,00
Eigenleistung für einen Monat (30 Tage)€ 1.476,90€ 1.466,80€ 1.300,90
Eigenleistung pro Tag€ 49,23€ 48,89€ 43,36
  • An- und Abreisekosten sind in der Übersicht nicht angeführt und sind abhängig vom Herkunftsort sowie der Turnuslänge der PersonenbetreuerInnen (Richtwert mind. EUR 200,00 pro Turnus).
  • Die Tarifstufe richtet sich nach dem tatsächlichen Betreuungs- und Pflegeaufwand und wird unter Beiziehung einer mediznischen Fachkraft bei der erstmaligen Erhebung und Dokumentation des Betreuungs- und Pflegebedarfs ermittelt und unter „Persönliches Angebot“ vermerkt.

Kosten für PersonenbetreuerInnen - Laut Betreuungsvertrag

1. Tageshonorar der PersonenbetreuerInnen je nach Betreuungsbedarf*
Die Höhe des Tageshonorars richtet sich nach dem tatsächlichen Betreuungsaufwand, dem individuellen Unterstützungsbedarf, den Sprachkenntnissen sowie der praktischen Erfahrung der PersonenbetreuerInnen.

2. Sozialversicherungsbeitrag (SVS)*
Richtwert Euro 203,50 pro Monat (pro PersoenbetreuerIn).

3. Fahrtkosten der PersonenbetreuerInnen*
An- und Abreisekosten sind abhängig vom Herkunftsort sowie der Turnuslänge der PersonenbetreuerInnen und werden nach tatsächlichem Aufwand, durch Vorlage einer Rechnung der PersonenbetreuerInnen, verrechnet (Richtwert mind. EUR 200,00 pro Turnus).

4. Unterkunft und Verpflegung
Eine angemessene Unterkunft und Verpflegung für die PersonenbetreuerInnen ist von den zu betreuenden Familien zur Verfügung zu stellen.

Bei folgenden Zusatzleistungen erhöht sich das Tageshonorar für die PersonenbetreuerInnen:*

  • Für eine zweite Person im Haushalt EUR 6,00 pro Tag
  • Für eine zweite zu betreuende Person im Haushalt: EUR 23,00 pro Tag
  • Tracheostoma, Stoma, PEG-Sonde: jeweils EUR 6,00 pro Tag
  • RSA sowie Intensivbetreuung und Nachtbetreuung: jeweils EUR 11,00 pro Tag
  • PersonnenbetreuerInnen mit Führerschein EUR 11,00 pro Tag
  • Versorgung von Haustieren EUR 3,00 pro Tag

Für Krankenpflegepersonal (nicht nostrifiziert) wird ein persönliches Angebot erstellt.

Wir möchten darauf hinweisen, dass die Zuschläge zu 100% den PersonenbetreuerInnen zu Gute kommen.

Wir empfehlen am 24.12., 25.12., 26.12., 31.12., 01.01. sowie Ostersonntag und Ostermontag einen Zuschlag eines Tageshonorars für die PersonenbetreuerInnen.

* Die konkreten Kosten sind im Betreuungsvertrag zu vereinbaren.

Kosten für BestCare 24 – Laut Vermittlungsvertrag

Vermittlungsgebühr für die Vermittlungstätigkeit (Einmalkosten)

Die Gesamtkosten der Vermittlungsgebühr betragen einmalig EUR 690,00 (plus EUR 345,00 für eine zweite zu betreuende Person) und setzen sich aus folgenden Leistungen zusammen:

Erstmalige Erhebung und Dokumentation des Betreuungs- und Pflegebedarfs der zu betreuenden Person vor Ort, Erhebung der Betreuungssituation und Erstellung eines Anforderungsprofils er Betreuungsleistungen bzw. der PersonenbetreuerInnen (Qualifikation, Verfügbarkeit, Preis, Mobilität, sprachliche Kenntnisse, Referenzen) unter Beiziehung einer medizinischen Fachkraft zur Erhebung des Betreuungs- und Pflegebedarfs vor OrtEUR 90,00
Beratung über Grundlagen des Betreuungsvertrages
(Erläuterung von: Leistungsumfang, Abwicklung, Abklärung der Notwendigkeit von Anordnungen durch medizinisches Fachpersonal etc.)
Kostenlos inkludiert
Beratung über mögliche Förderungen und Zuschüsse.Kostenlos inkludiert
Auswahl von 2 PersonenbetreuerInnen
(plus EUR 345,00 für eine zweite zu betreuende Person)
2 weitere Wechsel sind im Preis inkludiert. Ab dem 3. Wechsel von PersonenbetreuerInnen werden Sonderwechsel laut „Tarifinformation Light“ gesondert verrechnet.
EUR 600,00
Gesamtkosten (Einmalkosten):EUR 690,00

Tagespauschale und Monatspauschale (laufende Kosten)

Die Tagespauschale pro Betreuungstag (laufende Kosten) für das Service von BestCare 24 für PersonenbetreuerInnen (diese wird direkt von BestCare 24 den KlientInnen, abhängig von der Anzahl der tatsächlichen Betreuungstage, in Rechnung gestellt) beträgt EUR 13,50 pro Betreuungstag und setzt sich aus folgenden Leistungen zusammen:

  • Unterstützung bei An-, Ab- und Ummeldungen (Wohnsitz, Gewerbe)
    Haftpflichtversicherung für PersonenbetreuerInnen
  • Unterstützung bei der An- und Abreise
  • Unterstützung bei der Verrechnung (SVS, Fahrtkosten, Haushaltsgeld)
  • Unterstützung bei der Umsetzung gesetzlicher Verpflichtungen (Dokumentationen, Haushaltsbuch, Anleitungen und Unterweisungen)
  • Laufende telefonische sowie persönliche Unterstützung im Rahmen der Betreuungssituation durch qualifiziertes Fachpersonal, in der jeweiligen Landessprache
  • Zurverfügungstellung von audiovisuellen Kurzschulungen in der Muttersprache der PersonenbetreuerInnen (z.B.: Erste-Hilfe-Maßnahmen, Kommunikation, Umgangsformen)
  • Zurverfügungstellung von Ideenvorschlägen zur Freizeitbeschäftigung mit KlientInnen in der Muttersprache der PersonenbetreuerInnen (z.B.: Kochrezepte, Gedächtnistraining, usw.)

Diese Serviceleistungen unterstützen hauptsächlich die PersonenbetreuerInnen von BestCare 24.

Die Monatspauschale (laufende Kosten) für das Service von BestCare 24 für KlientInnen beträgt EUR 380,00 und setzt sich aus folgenden Leistungen zusammen:

  • Theoretische und praktische Einschulung in die Betreuungs- und Pflegesituation vor Ort sowie laufende Schulungen der PersonenbetreuerInnen, angepasst an die Betreuungssituation
  • Laufende Qualitätskontrolle: Überprüfung/ Überwachung der Betreuungsleistungen sowie der Betreuungssituation durch BestCare 24
  • Qualitätssicherung durch Bereitstellung einer umfangreichen Betreuungsdokumentation inklusive Notfallplan sowohl für KlientInnen als auch für PersonenbetreuerInnen sowie vierteljährliche Qualitätskontrollen durch Hausbesuche von berechtigtem diplomiertem Gesundheits- und Krankenpflegepersonal (DGKP)
  • Vierteljährliche Evaluierung der Betreuungssituation durch diplomiertes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal (DGKP)
  • Delegation von pflegerischen Tätigkeiten durch diplomiertes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal (DGKP)
  • Unterstützung bei der Übertragung von ärztlichen Tätigkeiten
  • Administrative Unterstützung bei der Beantragung von Förderungen und Zuschüssen sowie bei allfälligen Wechselmeldungen
  • Organisation der Vertretung im Verhinderungsfall der vermittelten PersonenbetreuerInnen innerhalb von 3 Tagen
  • Unterstützung bei der Bereinigung von Konflikten zwischen den vermittelten PersonenbetreuerInnen und der zu betreuenden Person beziehungsweise deren Angehörigen
  • 24h Notrufhotline (telefonische Hilfestellungen)

Diese Serviceleistungen unterstützen hauptsächlich die PersonenbetreuerInnen von BestCare 24.

Gesamtkosten (laufende Kosten) = Tagespauschale x Anzahl Betreuungstage* + Monatspauschale
* abhängig von der Anzahl der tatsächlichen Betreuungstage

Hinweise:

  • Für eine zweite zu betreuende Person im Haushalt erhöht sich die Monatspauschale um 30%
  • Alle Preise verstehen sich inklusive allfälliger Umsatzsteuer
  • Die angeführten Tarife erhöhen bzw. verringern sich jeweils am 1. Jänner entsprechend dem Verbraucherpreisindex VPI. Als Maß für die Wertbeständigkeit der Tarife dient der von der Bundesanstalt Statistik Österreich (“Statistik Austria“) monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2020 (VPI) oder ein an seine Stelle tretender Index
  • Inkassovollmacht: BestCare 24 bietet eine Inkassovollmacht für PersonenbetreuerInnen (Betreuungsunternehmen) an
  • Zahlungsmodalitäten: Die Kosten sind bei Fälligkeit ausschließlich auf ein angegebenes Konto von BestCare 24 zu überweisen

*1 Pflegegeld
https://www.sozialministerium.at/Themen/Pflege/Pflegegeld.html.

*2 Förderung der 24-Stunden-Betreuung
https://www.sozialministerium.at/Themen/Pflege/24-Stunden-Betreuung.html
Einige Bundesländer gewähren neben der Förderung des Sozialministeriums noch einige Landesförderungen für die 24-Stunden-Betreuung.

Steuerliche Absetzbarkeit
Die Kosten der 24-Stunden-Betreuung sind (abzüglich Förderung und Pflegegeld) als außergewöhnliche Belastung unter bestimmten Bedingungen steuerlich absetzbar. Nähere Informationen dazu erhalten Sie beim Bundesministerium für Finanzen: www.bmf.gv.at.

10 guten Gründe für BestCare

  • Vor Ort immer und überall mit dem „BestCare 24 Netz”
  • Rechtssicherheit und Transparenz
  • Betreuungsbeginn innerhalb von 3 Werktagen
  • Kostenlose und unverbindliche Erstberatung durch diplomiertes Fachpersonal
  • Hochqualifizierte Betreuungskräfte mit langjähriger Erfahrung
  • Erledigung der gesamten Administration
  • Qualitätssicherung durch diplomiertes Fachpersonal
  • Notrufhotline
  • Fortbildung der Betreuungskräfte
  • Vermittlung von weiteren Betreuungs- sowie Pflegedienstleistungen