Förderungen für 24-Stunden-Pflege: BestCare 24 unterstützt Sie gerne!
BestCare 24 hilft Ihnen bei allen Fragen zu Förderungen für 24-Stunden-Pflege. Unten angeführt finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zu diesem komplexen Thema. Bei weiteren Fragen steht Ihnen das Team von BestCare 24 bei einem kostenlosen Erstgespräch gerne zur Verfügung.
Förderungen für 24-Stunden-Pflege
Unabhängig von Ihrem Vermögen, können Sie als zu Pflegende:r während der 24-Stunden-Betreuung finanzielle Unterstützung erhalten. Einige Dinge sind dabei zu beachten.
Als zu Pflegende:r
- Pflegestufe: Ein Zuschuss kann erst ab Pflegestufe 3 nach dem Bundespflegegeldgesetz gewährt werden. Ab Stufe 5 wird die Notwendigkeit des Betreuungsumfangs generell angenommen. Bei Stufe 3 und 4 ist eine ärztliche Bestätigung vorzulegen.
- Bedarf: Es muss Bedarf einer 24-Stunden-Pflege vorliegen.
- Einkommensgrenze: Die pflegebedürftige Person darf nicht mehr als € 2.500 netto Monatseinkommen haben. Ab dieser Einkommensgrenze gibt es eine Einschleifregelung, bei der eine geringere Förderung gewährt wird. Die Einkommensgrenze von € 2.500 wird pro unterhaltsberechtigtem Angehörigen (z.B.: Kinder, Eheleute, eigene Eltern) um € 400 angehoben, bei unterhaltsberechtigten Angehörigen mit Behinderung um € 600. Pflegegeld, Sonderzahlungen, Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Wohnbeihilfe zählen nicht zum Einkommen. Und auch das Vermögen der betreuungsbedürftigen Person wird nicht berücksichtigt.
Als Personenbetreuer:in
- Ausbildung und/ oder Erfahrung: Personenbetreuer:innen müssen entweder über eine theoretische Ausbildung verfügen, die im Wesentlichen jener von Heimhelfer:innen entspricht.
- Oder sie müssen seit mindestens sechs Monaten die Betreuung der pflegebedürftigen Person sachgerecht durchgeführt haben (im Sinne des Hausbetreuungsgesetzes oder gemäß § 159 Gewerbeordnung).
- Oder sie haben bestimmte pflegerische und/oder ärztliche Tätigkeiten nach Anordnung, Unterweisung und unter der Kontrolle einer diplomierten Pflegekraft bzw. einer Ärztin / eines Arztes ausgeübt. (Befugnis gemäß § 3b oder § 15 Abs 6 des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes oder gemäß § 50b des Ärztegesetzes).
Wie hoch ist der Sozialversicherungsbeitrag für Personenbetreuer:innen?
Selbstständige Betreuungskräfte müssen mit der zu betreuenden Person bzw. mit deren Angehörigen ein Honorar vereinbaren. Sie sind selbst für die Entrichtung der Sozialabgaben und Steuern verantwortlich. Bei Betreuer:innen nach dem Hausbetreuungsgesetz sind üblicherweise ca. 25 Prozent Sozialversicherung zu entrichten. Die Bemessung der Beiträge zur Sozialversicherung ist von verschiedensten Faktoren abhängig und erfolgt auf Basis des Einkommensteuerbescheides.
In den ersten beiden Kalenderjahren sind die Beiträge zur Sozialversicherung etwas geringer.
Wo kann ich einen Antrag für die Förderung einer 24-Stunden-Betreuung einreichen?
Wenden Sie sich hierzu an die Landesstelle des Sozialministeriumservice. Dort können Sie die Förderung beantragen.
Babenbergerstraße 5, 1010 Wien
Österreich
Tel: 01/588 31
Fax: 05 99 88 / 2266
Haben Sie noch andere Fragen?
BestCare 24 beantwortet Ihre Fragen gerne (persönlich oder telefonisch) in einem kostenlosen und unverbindlichen Erstgespräch. Vereinbaren Sie gleich einen Termin!