
Stundenweise Betreuung

Die Gesamtkosten der stundenweise Betreuung setzen sich aus Leistungen der PersonenbetreuerInnen (Betreuungsunternehmen) laut Betreuungsvertrag sowie aus Leistungen von BestCare 24 laut Vermittlungsvertrag zusammen, werden getrennt verrechnet und in der Tarifinformation detailiert dargestellt.
Die folgende Übersicht zeigt die monatlichen Gesamtkosten für die stundenweise Betreuung anhand von 3 Tagen pro Woche von je 2 Stunden pro Tag und dient als Beispiel und Richtwert.
Monatliche Betreuungskosten bei 3 Tagen pro Woche je 2 Stunden (Montag, Mittwoch, Freitag) | 2 Stunden pro Tag | 12 Tage pro Monat | Persönliches Angebot |
---|---|---|---|
Honorar der PersonenbetreuerInnen | € 36,00 | € 432,00 | |
Tagespauschale für das Service von BestCare 24 für PersonenbetreuerInnen | € 12,00 | € 144,000 | |
Monatspauschale für das Service von BestCare 24 für KlientInnen | € 265,00 | ||
Gesamt Betreuungskosten pro Monat | € 841,00 | ||
Abzüglich voraussichtlichem Pflegegeld *1 | Pflegestufe 2 € 370,30 | ||
Eigenleistung für einen Monat (30 Tage) | € 470,70 |
- Die Fahrtkosten der PersonenbetreuerInnen richten sich nach dem Wohnort der PersonenbetreuerInnen und werden nach tatsächlichem Aufwand, durch Vorlage einer Rechnung der PersonenbetreuerInnen, verrechnet.
- Der Tarif richtet sich nach dem tatsächichen Betreuungs- und Pflegeaufwand und wird unter Beiziehung einer medizinischen Fachkraft bei der erstmaligen Erhebung und Dokumentation des Betreuungs- und Pflegebedarfs ermittelt und unter „Persönliches Angebot“ vermerkt.
Kosten für PersonenbetreuerInnen - Laut Betreuungsvertrag
1. Honorar der PersonenbetreuerInnen bei KlientInnen mit Pflegestufen 1 – 5*
Die Höhe des Honorars beträgt:
Stunden pro Tag | Tagestarif ab 8 - 22 Uhr |
---|---|
1 Stunde | € 26,00 |
2 Stunden | € 36,00 |
3 Stunden | € 51,00 |
4 Stunden | € 68,00 |
5 Stunden | € 85,00 |
Für jede weitere Stunde | € 17,00 |
2. Fahrtkosten der PersonenbetreuerInnen*
Die Fahrtkosten der PersonenbetreuerInnen richten sich nach dem Wohnort der PersonenbetreuerInnen und werden nach tatsächlichem Aufwand, durch Vorlage einer Rechnung der PersonenbetreuerInnen, verrechnet.
Bei folgenden Zusatzleistungen erhöht sich das Stundenhonorar für die PersonenbetreuerInnen:*
- Für eine zweite zu betreuende Person im Haushalt: plus 50% vom jeweiligen Tarif
- PersonnenbetreuerInnen mit Führerschein EUR 11,00 pro Tag
- Sonn- und Feiertage: plus 20% vom jeweiligen Tarif
- Nachttarif ab 22 Uhr bis 8 Uhr Früh: plus 20% vom jeweiligen Tarif
- Tarife für Pflegestufen 6 und 7 sind auf individueller Basis zu vereinbaren
Wir möchten darauf hinweisen, dass die Zuschläge zu 100% den PersonenbetreuerInnen zu Gute kommen.
* Die konkreten Kosten sind im Betreuungsvertrag zu vereinbaren.
Kosten für BestCare 24 - Laut Vermittlungsvertrag
Vermittlungsgebühr für die Vermittlungstätigkeit (Einmalkosten)
Die Gesamtkosten der Vermittlungsgebühr betragen einmalig EUR 490,00 (plus EUR 245,00 für eine zweite zu betreuende Person) und setzen sich aus folgenden Leistungen zusammen:
Erstmalige Erhebung und Dokumentation des Betreuungs- und Pflegebedarfs der zu betreuenden Person vor Ort, Erhebung der Betreuungssituation und Erstellung eines Anforderungsprofils der Betreuungsleistungen bzw. der PersonenbetreuerInnen (Qualifikation, Verfügbarkeit, Preis, Mobilität, sprachliche Kenntnisse, Referenzen) unter Beiziehung einer medizinischen Fachkraft zur Erhebung des Betreuungs- und Pflegebedarfs vor Ort. | EUR 90,00 |
Beratung über Grundlagen des Betreuungsvertrages (Erläuterung von: Leistungsumfang, Abwicklung, Abklärung der Notwendigkeit von Anordnungen durch medizinisches Fachpersonal etc.) | Kostenlos inkludiert |
Beratung über mögliche Förderungen und Zuschüsse. | Kostenlos inkludiert |
Auswahl von 2 PersonenbetreuerInnen (plus EUR 245,00 für eine zweite zu betreuende Person) 2 weitere Wechsel sind im Preis inkludiert. Ab dem 3. Wechsel von PersonenbetreuerInnen werden Sonderwechsel laut „Tarifinformation Light“ gesondert verrechnet. | EUR 400,00 |
Gesamtkosten (Einmalkosten): | EUR 490,00 |

Tagespauschale und Monatspauschale (laufende Kosten)
Die Tagespauschale pro Betreuungstag (laufende Kosten) für das Service von BestCare 24 für PersonenbetreuerInnen (diese wird direkt von BestCare 24 den KlientInnen, abhängig von der Anzahl der tatsächlichen Betreuungstage, in Rechnung gestellt) beträgt EUR 12,00 pro Betreuungstag und setzt sich aus folgenden Leistungen zusammen:
- Unterstützung bei An-, Ab- und Ummeldungen (Wohnsitz, Gewerbe)
- Haftpflichtversicherung für PersonenbetreuerInnen
- Unterstützung bei der An- und Abreise
- Unterstützung bei der Verrechnung (SVS, Fahrtkosten, Haushaltsgeld)
- Unterstützung bei der Umsetzung gesetzlicher Verpflichtungen (Dokumentationen, Haushaltsbuch, Anleitungen und Unterweisungen)
- Laufende telefonische sowie persönliche Unterstützung im Rahmen der Betreuungssituation durch qualifiziertes Fachpersonal, in der jeweiligen Landessprache
- Zurverfügungstellung von audiovisuellen Kurzschulungen in der Muttersprache der PersonenbetreuerInnen (z.B.: Erste-Hilfe-Maßnahmen, Kommunikation, Umgangsformen)
- Zurverfügungstellung von Ideenvorschlägen zur Freizeitbeschäftigung mit KlientInnen in der Muttersprache der PersonenbetreuerInnen (z.B.: Kochrezepte, Gedächtnistraining, usw.)
Diese Serviceleistungen unterstützen hauptsächlich die PersonenbetreuerInnen von BestCare 24.
Die Monatspauschale (laufende Kosten) für das Service von BestCare 24 für KlientInnen beträgt EUR 265,00 und setzt sich aus folgenden Leistungen zusammen:
- Theoretische und praktische Einschulung in die Betreuungs- und Pflegesituation vor Ort sowie laufende Schulungen der PersonenbetreuerInnen, angepasst an die Betreuungssituation gesetzlicher Verpflichtungen (Dokumentationen, Haushaltsbuch)
- Laufende Qualitätskontrolle: Überprüfung/ Überwachung der Betreuungsleistungen sowie der Betreuungssituation durch BestCare 24
- Qualitätssicherung durch Bereitstellung einer umfangreichen Betreuungsdokumentation inklusive Notfallplan sowohl für KlientInnen als auch für PersonenbetreuerInnen sowie vierteljährliche Qualitätskontrollen durch Hausbesuche von berechtigtem diplomiertem Gesundheits- und Krankenpflegepersonal (DGKP)
- Vierteljährliche Evaluierung der Betreuungssituation durch diplomiertes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal (DGKP)
- Delegation von pflegerischen Tätigkeiten durch diplomiertes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal (DGKP)
- Unterstützung bei der Übertragung von ärztlichen Tätigkeiten
- Administrative Unterstützung bei der Beantragung von Förderungen und Zuschüssen sowie bei allfälligen Wechselmeldungen
- Organisation der Vertretung im Verhinderungsfall der vermittelten PersonenbetreuerInnen innerhalb von 3 Tagen
- Unterstützung bei der Bereinigung von Konflikten zwischen den vermittelten PersonenbetreuerInnen und der zu betreuenden Person beziehungsweise deren Angehörigen
- 24h Notrufhotline (telefonische Hilfestellungen)
Diese Serviceleistungen unterstützen hauptsächlich die KlientInnen von BestCare 24.
Gesamtkosten (laufende Kosten) = Tagespauschale x Anzahl Betreuungstage* + Monatspauschale
* abhängig von der Anzahl der tatsächlichen Betreuungstage
Hinweise:
- Für eine zweite zu betreuende Person im Haushalt erhöht sich die Monatspauschale um 30%. Stundenweise Betreuungen außerhalb von Wien werden erst ab einem Einsatz von 3 Betreuungsblöcken
zu je 5 Stunden pro Woche organisiert. - Alle Preise verstehen sich inklusive allfälliger Umsatzsteuer.
- Die angeführten Tarife erhöhen bzw. verringern sich jeweils am 1. Jänner entsprechend dem Verbraucherpreisindex VPI. Als Maß für die Wertbeständigkeit der Tarife dient der von der Bundesanstalt Statistik Österreich (“Statistik Austria“) monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2020 (VPI) oder ein an seine Stelle tretender Index.
- Inkassovollmacht: BestCare 24 bietet eine Inkassovollmacht für PersonenbetreuerInnen (Betreuungsunternehmen) an.
- Zahlungsmodalitäten: Die Kosten sind bei Fälligkeit ausschließlich auf ein angegebenes Konto von BestCare 24 zu überweisen.
*1 Pflegegeld
https://www.sozialministerium.at/Themen/Pflege/Pflegegeld.html
Steuerliche Absetzbarkeit
Die Kosten der 24-Stunden-Betreuung sind (abzüglich Förderung und Pflegegeld) als außergewöhnliche Belastung unter bestimmten Bedingungen steuerlich absetzbar. Nähere Informationen dazu erhalten Sie beim Bundesministerium für Finanzen: www.bmf.gv.at.
10 guten Gründe für BestCare
- Vor Ort immer und überall mit dem „BestCare 24 Netz”
- Rechtssicherheit und Transparenz
- Betreuungsbeginn innerhalb von 3 Werktagen
- Kostenlose und unverbindliche Erstberatung durch diplomiertes Fachpersonal
- Hochqualifizierte Betreuungskräfte mit langjähriger Erfahrung
- Erledigung der gesamten Administration
- Qualitätssicherung durch diplomiertes Fachpersonal
- Notrufhotline
- Fortbildung der Betreuungskräfte
- Vermittlung von weiteren Betreuungs- sowie Pflegedienstleistungen